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charly2024 veröffentlichte etwas Neues
Hallo liebe Schlagzeugstudio-Fans,
meine Frage an euch dreht sich um die rechtliche Frage was Drum-Cover-Videos bei YT, Instergram, TikTok usw angeht.
Ist es denn überhaupt unbedenklich wegen dem Urheberrecht bekannte Songs von Bands zu covern und zu veröffentlichen, ohne Gefahr zu laufen ein Abmahnung zu erhalten? Teils auch durch die veränderte Drumstimme die hinzukommt, was als Bearbeitung bei der Gema gilt.
Bei der Gema habe ich versucht dazu eine Anfrage und Stellungnahme zu bekommen aber leider keine Antwort erhalten.
Viele Grüße
Charly
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Sehr gute Frage. Übe gerade meinen ersten Cover Song. Hab vor ner Stunde ein Testvideo davon (nicht gelistet) in YT hochgeladen und den Hinweis auf Urheberrecht bekommen.
Durchforste Grad das Netz nach Möglichkeiten.
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Hallo Charly,
Danke dir für diese interessante Frage!
Vorab eine rechtlichere Aussage können wir natürlich nicht treffen, da wir keine Anwälte sind. Aber aus unsere Erfahrung kann ich folgendes sagen: Was „Schlimmeres“ als, dass ein Video gesperrt wird, da es urheberrechtlich geschützten Inhalt enthält, ist meines Wissens nach noch nie passiert. Aber wenn man sich die Mühe macht ein Drum Cover aufzunehmen, ist das natürlich schon sehr ärgerlich.
Aber leider ist es immer so ein kleines Glücksspiel, ob die Plattformen das Video genehmigen oder nicht, da jeder Rechteinhaber (vor allem Labels) das unterschiedlich handhabt. Bei den meisten wir eine Nutzung jedoch erfahrungsgemäß geduldet.
Liebe Grüße,
Linus
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Hallo erstmal an alle! Ich bin der Neue 😉
Zum Thema: Ist definitiv nicht erlaubt, sobald es um das Veröffentlichen von Covern von urheberrechtlich geschützter Musik geht, brauchst du die Rechte daran. Wenn sogar noch Teile (also alles außer der Drumspur) original sind sowieso.
Auf der Bühne darfst du dafür covern wie du lustig bist. Das gilt nur für das Veröffentlichen (und das ist bei YouTube der Fall).
Aber wie Linus schon schrieb, mehr als eine Sperre des Videos wird nicht passieren. Solange du kein Geld damit verdienst zumindest.
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Hallo DonDrummond,
das ist nicht ganz schlüssig und nachvollziehbar deine Antwort. Wie verhält es denn mit denn mit den ganzen Drumcovers von Sina auf der Youtubeseite?
https://www.youtube.com/@sina-drums/videos
Sie hat außerdem einen Shop auf der seite mit dem sie Geld verdient also mit dem Covern der Songs…….und ich glaube nicht dass sie die rechte aller dieser Songs besitzt…….
Das ist nur ein kleines Beispiel von den rechtlichen Widersprüchen die sich hier in diesem Zusammenhang auftun und ein Grund sind warum ich diese Frage mal ins Spiel brachte.
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Warum sollte sie nicht die Rechte haben. Die werden von der zuständigen Urheberrechtsstellen vergeben, also US Copyright Office oder GEMA zum Beispiel. Der Urheberrechtsinhaber bekommt dann bestimmte Anteile am Erlös, je weniger verändert wird desto höher dieser Anteil. So kenne ich das zumindest.
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Moin Charly, ich habe in diese Richtung auch schon mal recherchiert. Durch meinen Proberaumverein bin ich im Rock- und Popmusikerverband. Dort gab es folgende Auskunft: Wenn Du das Werk nicht veränderst, also in gleicher Instrumentarisierung, ohne Änderung im Arrangement, keine andere Tonart etc. bleibst, kannst Du das veröffentlichen, aber die “Kohle” (Monetarisierung) geht natürlich an jemand anders. WENN Du aber das Werk veränderst (z.B. eine Gitarre mehr, anderes Arrangement, oder eben nur Schlagzeug), brauchst Du vor der Veröffentlichung die Freigabe des Rechteinhabers. Das Management von Iggy Pop hatte damals nicht reagiert — vermutlich kennen Sie sich mit deutschem Medienrecht einfach nicht aus 🙂 Jetzt kommt aber der Knaller: Gegenüber eines Musikstücks ist das Verfertigen eines VIDEOS bereits eine relevante Werkänderung! Damit ist man fast immer draußen.
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Wir haben dieses Thema auch in unserer aktuellen Q&A Folge besprochen. Hört genre mal rein – und macht bei unserem Gewinnspiel mit 😉 https://youtu.be/HpnnaY2_dfE?feature=shared
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So, da ist meine erste Sperrung 🤣
Hab erneut ein Clip von Back in Black auf YouTube hochgeladen. Dieser wurde jetzt nach 1-2 Wochen gesperrt…
Das witzige, der erste Back in Black Clip ist weiterhin online, und das schon seit Dezember 😁….
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Anfrage an Sony Music Entertainment meinerseits bezüglich Drum-Cover und deren Antwort.
Aber es könnte ein Schlupfloch geben, mehr Infos folgen 😉
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Wie hat sich das “Schlupfloch” denn eigentlich weiter entwickelt? 😀
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Das würde zwei Tage später leider auch geschlossen…
(Song wurde als nicht gelistet eingestellt, aber einige Tage später doch wieder gesperrt 😭).
Damit ist das Thema AC/DC erstmal durch
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Ach schade! Naja, aber nur weil du die Songs nicht veröffentlichen kannst, ist das ja kein Grund kein AC/DC zu spielen 😉
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